Vortrag „Wärmepumpengesetz“ – Rückblick

Datum des Artikels 24.04.2023

Am 20. April hatte die MIT Stade in den Räumen der Kanzlei Dr. Schröder & Partner zu einem Vortrags- und Diskussionsabend zur 2. Novelle des Gebäudeenergiegesetzes – dem „Wärmepumpengesetz“ – eingeladen. Der Vortrag wurde gehalten von Dr. Paolo Ramadori, Referent im Bundeswirtschaftsministerium, welcher bei der Gestaltung des Gesetzesentwurfes mitwirkt.

Am 20. April hatte die MIT Stade in den Räumen der Kanzlei Dr. Schröder & Partner zu einem Vortrags- und Diskussionsabend zur 2. Novelle des Gebäudeenergiegesetzes – dem „Wärmepumpengesetz“ – eingeladen. Der Vortrag wurde gehalten von Dr. Paolo Ramadori, Referent im Bundeswirtschaftsministerium, welcher bei der Gestaltung des Gesetzesentwurfes mitwirkt.


Dr. Ramadori führt zunächst auf instruktive und auch für Nicht-Juristen gut verständliche Art und Weise in die Thematik ein. Er erläuterte die Regelungsziele des Gesetzentwurfes und die zur Zielerreichung gewählten Instrumente. Im Kern gehe es darum, Gebäude in Deutschland künftig mit Wärme aus erneuerbaren Energien zu beheizen. Da die Lebensdauer einer Heizung mehrere Jahrzehnte betrage und man davon ausgehe, dass der einzelne Gebäudeeigentümer die Entscheidung für oder gegen bestimmte Heizsystem (bspw. eine Öl- oder Gasheizung oder eine Wärmepumpe) auf Grundlage kurzfristiger (wirtschaftlicher) Überlegungen träfe und dabei nicht die ökologischen und finanziellen Auswirkungen der Wahl über die gesamte Lebensdauer der Heizung (ausreichend) berücksichtige, habe man sich entschieden, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der weniger mit Anreizinstrumenten arbeite als mit ordnungsrechtlichen Vorgaben („Verbote“).


In der sich anschließenden Diskussion wurde schnell deutlich, dass die Besucher des Abends verschiedene Kritikpunkte am Gesetzentwurf ausmachen. Besonders hervorgehoben wurden Sorgen hinsichtlich der Machbarkeit. Die Kritik betraf einerseits die (fehlende) technische Umsetzbarkeit bei Gebäuden, die keine hinreichenden energetischen Voraussetzungen hatten – besonders plastisch wurde auf den Gebäudebestand der Stader Innenstadt verwiesen – und andererseits den Umstand, dass nicht genügend Fachkräfte zur Verfügung stünden, die gesetzlich verordnete Mammutaufgabe zu bewältigen. Bedenken wurden auch hinsichtlich der wirtschaftlichen Folgen des Gesetzes geäußert; so werde das Gesetz viele Gebäudeeigentümer schlicht überfordern und die Wohnungsknappheit insbesondere im ländlichen Raum verschärfen.


Die Diskussion war lebhaft wie konstruktiv. Die hohe Fachkenntnis nicht nur des Referenten, sondern auch der Gäste mit ihren verschiedenen beruflichen Hintergründen aus der Wohnungswirtschaft und dem Handwerk trugen dazu bei, dass der Abend für alle Beteiligten einen Erkenntnisgewinn gebracht haben dürfte.


Der Abend klang aus mit vertiefenden Gesprächen bei Wein und Laugengebäck. Häufig wurde von den Gästen positiv hervorgehoben, dass der Referent sich „in die Höhle des Löwen gewagt“ und sich der kritischen Diskussion gestellt habe.

Wir danken Dr. Paolo Ramadori, Referent im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, sowie der Kanzlei Dr. Schröder & Partner.

Impressionen